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Vorgänge am Campingplatz Rülzheim

Sehr geehrter Herr Landrat,

im Dezember 2019 ging den Dauercampern auf dem Campingplatz Rülzheim ein Schreiben der Ortsgemeinde Rülzheim, der Betreiberin des Campingplatzes, zu. Die Camper werden darin aufgefordert, insbesondere aus brandschutztechnischen und baurechtlichen Gründen, bis zum 29.02.2020 feste Anbauten auf ihren Parzellen zu beseitigen. Des Weiteren sollen weitere Maßnahmen auf dem Gelände aufgrund aktuell bestehender Brandschutzmängel ergriffen werden. Etwa 300 der 320 Dauercamper sind von den Maßnahmen betroffen.

Auszug aus dem Schreiben an die Dauercamper:

Zum Zwecke des Brandschutzes und um der Platzverordnung, sowie Landesgesetz Genüge zu tun, sollen nun folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Es müssen 3 Wendeplätze für Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein.
  2. Die Wohnwagen müssen uneingeschränkt mobil sein, brauchen eine Zulassung und damit ein TÜV-Siegel.
  3. Immobile Anbauten, hindernde Hecken, feste Zäune und Gestaltungselemente auf den Parzellen sind zu entfernen.
  4. Es muss überall eine 5m breite Brandgasse geben.
  5. Eine bestimmte Anzahl an Feuerlöschern müssen in bestimmten Abständen vorhanden sein.
  6. Es muss einen Lageplan mit Hinweisschildern geben.
  7. Eine Brandschutzordnung ist zu erstellen.
  8. Anbauen bzw. Trennwände müssen mobil und damit im Notfall bewegbar sein.

Offenbar waren der Gemeindeverwaltung Rülzheim bzw. der zuständigen Bauabteilung Mängel – insbesondere in Sachen Brandschutz – bereits über Jahre bekannt. Diese Verstöße wurden jedoch scheinbar stillschweigend über Jahrzehnte geduldet bzw. nie ernsthaft bemängelt. Die nun kurzfristig eingeforderten Maßnahmen stellen die Camper vor eine Reihe von Problemen: Ein Großteil der Campingwagen sind über Jahre nicht mehr bewegt wurden, haben keinen TÜV mehr bzw. lässt ihr technischer Zustand eine problemlose Bewegung nicht mehr zu. Viel Zeit und Geld wurde von den Pächtern in feste Anbauten und die Gestaltung ihrer Parzellen investiert. Nun sollen sie innerhalb weniger Wochen in der Winterzeit die o.g. Mängel abstellen. Ende Februar 2020 soll es eine weitere Begehung des Campingplatzes geben, um die bisher umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen und für einen Bericht an die Kreisverwaltung zu dokumentieren.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Seit wann sind der Kreisverwaltung die o.g. Mängel auf dem Campingplatz in Rülzheim bekannt?
  2. Durch wen wurde die Kreisverwaltung auf die o.g. Mängel aufmerksam gemacht?
  3. Ab wann wurde die Kreisverwaltung in diesem Fall – Mängel auf dem Campingplatz Rülzheim – tätig? Wann wurden die ersten Gespräche in der Sache mit der Verbandsgemeinde bzw. der Ortsgemeinde geführt? Bitte aufführen
  4. Gab es in der Vergangenheit bereits Hinweise darauf, dass auf dem Campingplatz brandschutztechnische und baurechtliche Mängel vorlagen? Wenn ja: Wann und durch wen wurden diese Hinweise gegeben? Haben die Gemeindemitarbeiter aktive Kenntnis von etwaigen Verstößen? Bitte um Nennung von Datum, Namen, Funktion und Beschäftigungsstelle. Welche Maßnahmen wurden Seitens der Kreisverwaltung ggf. getroffen, um diese abzustellen?
  5. Wer hat den Termin für die Rückbauforderungen bis zum 29.02.2020 festgelegt? Inwieweit war die Kreisverwaltung involviert?
  6. Welche Folgen bzw. rechtlichen Konsequenzen hat es für die Pächter, wenn diese bis zum 29.02.2020 nicht mit dem geforderten Rückbau fertig werden?
  7. Besteht aus Sicht der Kreisverwaltung aufgrund der kurzen Fristsetzung an die betroffenen Camper die Möglichkeit, die bisher avisierte Frist zu verlängern? Wenn ja: Welche Fristverlängerung wäre maximal vertretbar?
  8. Wie bewertet die Kreisverwaltung die Tatsache, dass die nun beanstandeten Mängel bereits seit Jahren der Ortsgemeinde bekannt gewesen sein müssen, diese allerdings keine Maßnahmen zu ihrer Beseitigung getroffen hat? Welche Konsequenzen könnte ein nachgewiesenes Nichthandeln für die Ortsgemeinde bzw. für die verantwortlichen Personen haben?
  9. Mehrere Betroffene haben von mündlichen „Abnahmen“ von neuen Installationen gesprochen. Wie beurteilt die Kreisverwaltung die Rechtswirkungen dieser behaupteten „Abnahmen“ im Innenverhältnis Gemeinde / Betroffene?
  10. Wer war in den vergangenen 10 Jahren für die Überprüfung des Campingplatzes hinsichtlich der Einhaltung brandschutztechnischer und baurechtlicher Vorgaben zuständig? Bitte um Nennung von Namen, Funktion und Beschäftigungsstelle.
  11. Wie schätzt die Kreisverwaltung die Wahrscheinlichkeit und den Umfang möglicher Schadensersatzforderungen seitens der betroffenen Camper gegenüber der Ortsgemeinde bzw. der Verbandsgemeinde Rülzheim aufgrund möglicher Versäumnisse (Duldung von Mängeln, Genehmigung von Maßnahmen, die nicht geltendem Recht entsprachen usw.) – die zur der jetzigen Situation geführt haben – ein? Wurden bereits Ersatzansprüche geltend gemacht?
  12. Sind der Kreisverwaltung Pläne der Ortsgemeinde bzw. der Verbandsgemeinde Rülzheim bekannt, das Gelände des derzeitigen Campingplatzes Rülzheim ganz oder in Teilen einer anderen Nutzung zuzuführen?

Für die AfD-Fraktion im Kreistag Germersheim

Andreas Wondra
Vorsitzender

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